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Erfolgreiche Goodyear Produktfamilie sportiver Hochleistungsreifen.
§ 36 StVZO schreibt unter Punkt 4 (Reifenbezeichnung) folgende Reifenkennzeichnungen vor: Reifen an Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h müssen mit folgender Kennzeichnung versehen sein: Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie und Herstellungsdatum (bzw. Reifenerneuerungsdatum). Außerdem ist seit dem 01.10.1998 die E-Kennzeichnung vorgeschrieben.
Die Elektronische Differenzialsperre soll ein beim Anfahren durchdrehendes Antriebsrad bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit gezielt abbremsen und damit die überschüssige Kraft auf das andere Antriebsrad leiten. Besonders bei elektronischem Gaspedal wird der Einsatz der elektronischen Differenzialsperre oft mit einer Rücknahme des Drehmoments am Motor kombiniert.
Das Elektronische Stabilitätsprogramm soll durch gezielten Einsatz einzelner Radbremsen ein vorderes oder hinteres Ausbrechen des Fahrzeugs verhindern.
EMT-Reifen können selbst nach einem vollständigen Luftdruckverlust noch Entfernungen bis 80 Kilometer bei einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h überbrücken. Genug, um sicher den nächsten Reifenfachhändler zu erreichen.
Fünftes Rad, das weitgehend unbeachtet und unbenutzt im Wagen mittransportiert wird.
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