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Winterreifenpflicht

Neues Gesetz, unklare Rechtslage

Alle reden davon, niemand weiß Genaues: In der Ergänzung des Paragraphen 2 Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) soll es ab 1. Juni 2006 heißen: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.“ Offen ist dabei, wie Gerichte und Versicherungen die Begriffe anzupassen und geeignet interpretieren werden. Welche Konsequenzen die Gesetzesnovelle für den einzelnen Autofahrer in konkreten Situationen hat, wird vermutlich erst durch einige Grundsatzurteile im nächsten Winter geklärt werden können.

Der ADAC schreibt: „Als geeignete Reifen sind dann neben Winterreifen auch Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung anzusehen.“ und rät seinen Lesern, auch bei Mietwagen darauf zu achten, dass sie winterbereift sind.

• Ausrüstung ist an Winterverhältnisse anzupassen
• Insbesondere: Geeignete Bereifung

 

Richtiger Winter ist die Ausnahme ...

Richtige Schneetage mit bedeckter Fahrbahn sind in den meisten Regionen Deutschlands eher die Ausnahme. Während in Regionen mit viel Schnee der Umstieg auf Winterreifen oder Ganzjahresreifen unbedingt empfehlenswert ist, sind gerade in Großstädten wie Köln, Hannover oder Berlin Ganzjahresreifen die perfekte Lösung für jedes Wetter.

• Völlig schneebedeckte Fahrbahnen sind der Ausnahmefall.
• Von November bis März im Monatsmittel unter 7 Grad Celsius

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

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